Reisen mit Drohne: Vorschriften in Argentinien
Ich bin nun schon mehrfach mit Drohne nach Argentinien gereist. War es 2018 noch die DJI Phantom 4 Pro, so hatte ich im Folgejahr meine DJI Mavic 2 Pro* mit im Gepäck. Argentinien ist bezüglich Drohnen nach der neuen Gesetzgebung von Mai 2019 nicht mehr ganz so tolerant. Es gibt durchaus ein paar Fallstricke zu beachten. Wie schon zu Island, habe ich dir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Die Zollfalle:
Auf viele Produkte, insbesondere Kleidung und Elektroartikel gibt es in Argentinien hohe Einfuhrzölle. Kameras, Smartphones und auch Drohnen kosten somit in Argentinien oft das Doppelte im Vergleich mit Europa. Wohlhabendere Argentinier kaufen derartige Produkte deshalb gerne auf ihrer Florida- oder Europa-Reise. Auch gibt es komplizierte alternative Importwege. Dabei werden Produkte meist über Amazon USA an Adressen nach Miami gesendet. Diese werden dann über Uruguay oder über USA-Reisende nach Argentinien gebracht. Die Zollkontrollen sind deshalb bei der Einreise nach Argentinien recht streng. Mit einem Touristenvisum sollte es zwar im Normalfall keine Probleme geben. Ich würde zur Sicherheit allerdings die Originalrechnung und auch einen Versicherungsbescheid auf den eigenen Namen mitnehmen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man die Drohne auch wieder ausführt. Besonders aufpassen würde ich bei viel Equipment. Hast du mehr als 2 Kamera-Bodies und eventuell gar 2 Drohnen dabei? Hier sind kritische Fragen quasi vorprogrammiert.
Neue Vorschriften:
Die Situation war lange Zeit nicht ganz klar, doch seit dem 28. Mai 2019 gibt es eine neue Regulierung der argentinischen Luftfahrtbehörde ANAC (Administración Nacional de Aviación Civil) zum Thema Drohnen. Die 2015 in Kraft gesetzten Regelungen sind somit nicht mehr gültig! In der neuen Regelung wird zwischen privatem, kommerziellem und wissenschaftlichem Gebrauch differenziert. Basierend auf dem Gewicht gibt es zudem eine Einteilung in vier Klassen:
Klasse A: bis 500 Gramm
Klasse B: 500 Gramm bis 5 Kilogramm
Klasse C: 5 Kilogramm bis 150 Kilogramm
Klasse D: 150 Kilogramm und mehr
Im privaten Bereich benötigt man für die Klasse A keine Registrierung. Im Bereich der Klasse B benötigt kann man die Registrierung online beantragen, die Kosten liegen zur Zeit bei 800 Pesos. Mit der Registrierung via Internet habe ich im letzten Jahr schlechte Erfahrungen gemacht. Unkomplizierter ist in jedem Fall ein direkter Besuch bei der ANAC in Buenos Aires (Av. Paseo Colón 1452). Eine Versicherung ist für Klasse A und B nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Sowohl die kommerzielle als auch wissenschaftliche Anwendung setzen eine Registrierung bei der ANAC voraus. Auch benötigt man eine spezielle Autorisierung als Pilot sowie eine regelmäßige medizinische Untersuchung des Piloten (jeweils gültig für 2 Jahre). Auch benötigt man für jeden einzelnen Flug (!) eine Autorisierung der EANA (Empresa Argentina de Navegación Aérea). Dafür kann man im Anschluss Sondergenehmigungen beispielsweise für Flüge in der Stadt oder für Nachtflüge beantragen. Eine international gültige Versicherung ist hier absolute Pflicht.
Sonstige Regelungen:
Alter: Der Drohnen-Pilot muss mindestens 18 Jahre alt. Bei privater Anwendung ist ein Flug auch mit Begleitperson möglich.
Maximale Entfernung: In Argentinien ist die Drohne bei privater Anwendung immer auf Sichtweite zu halten. Auch sind nur Flüge bei Tageslicht erlaubt.
Maximale Flughöhe: Für private Zwecke 43 Meter. Ansonsten 120 Meter. Vergiss nicht deine Höhenbegrenzung ebenfalls auf 120 Meter einzustellen.
Versicherung: Eine Versicherung ist erst ab Klasse C oder für kommerzielle/wissenschaftliche Flüge Pflicht. Für eventuelle Schäden haftet jedoch in jedem Falle der Betreiber der Drohne, eine Versicherung ist also immer empfehlenswert. Für Deutschland gibt es viele Ratgeber und Vergleiche, sehr gute finde ich beispielsweise die Übersicht auf my-road. In Österreich habe ich bisher gute Erfahrungen mit meiner Versicherung Air&More gemacht.
Flugverbote:
In urbanen Gebieten ist das Fliegen nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
Das Fliegen über Menschenmengen ist nicht gestattet.
Zu öffentlichen Flughäfen muss ein Mindestabstand von 2 km eingehalten werden. Zu privaten Flughäfen muss ein Abstand von 1,5 km eingehalten werden.
Wichtig:
Es wird empfohlen Name und Anschrift des Besitzers mit einer feuerfesten Plakette* an der Drohne anzubringen. Gleiches gilt übrigens auch in Deutschland.
Zuständig für Fragen bzgl. Drohnen ist in Argentinien die Administración Nacional de Aviación Civil (ANAC). Hier können auch Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Kompliziert?
In Argentinien versinkt man gerne im Bürokratie-Chaos. Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass in Argentinien oft heißer gekocht als gegessen wird. So streng die Regelungen im ersten Moment wirken mögen, noch werden sie nicht besonders gründlich kontrolliert. Eine Registrierung bei der ANAC kann ich dennoch auf jeden Fall empfehlen. Ansonsten ist es meist hilfreich sich bei Nationalparks und Attraktionen direkt vor Ort zu erkundigen. Damit war ich bislang immer auf der sicheren Seite. Wie stark die neuen Regelungen in Zukunft kontrolliert werden bleibt noch abzuwarten.
Die Informationen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen (Stand Juni 2019). Drohnen-Gesetze können sich jedoch jederzeit ändern. Die Richtigkeit der Angaben können demnach nicht garantiert werden. Auf der absolut sicheren Seite bist du, wenn du die ANAC vor deinem Besuch kontaktierst. Ich würde mich freuen, wenn du mich in den Kommentaren auf Änderungen hinweist.