Reisen mit Drohne: Vorschriften in Island
Wie vor jeder Reise habe ich mich im Vorfeld schlau gemacht, ob und unter welchen Bedingungen ich meine DJI Mavic 2 Pro* in Island nutzen darf. Island ist bei dem Thema Drohnen noch deutlich toleranter als beispielsweise Österreich. Du kannst deine Drohne also generell ohne Probleme mitnehmen. Dennoch sollten einige Aspekte berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit dem Tourismus-Boom hat die Verbreitung von Drohnen auf der Insel in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Islands Drohnen-Vorschriften sind deshalb sehr genau und ausführlich. Die wichtigsten Informationen habe ich in diesem Artikel für dich zusammengetragen.
Maximale Entfernung: In Island ist die Drohne immer auf Sichtweite zu halten.
Maximale Flughöhe: 120 Meter. Vergiss nicht deine Höhenbegrenzung ebenfalls auf 120 Meter einzustellen.
Gewicht der Drohne:
Maximal 3kg für private Drohnen in bewohntem Gebiet.
Maximal 7kg für gewerbliche Drohnen in bewohntem Gebiet.
Ab 20 kg gilt eine ausnahmslose Versicherungspflicht.
In unbewohntem Gebiet gilt ein Höchstabfluggewicht von 25kg.
Gewerblicher Drohnenflug: Bei einer gewerblichen Nutzung muss die Drohne bei der Icelandic Transport Authority (ITA) registriert werden. Zur gewerblichen Nutzung zählt übrigens auch die Veröffentlichung von Bildmaterial auf Social Media!
Versicherung: Bis zu einem Gewicht von 20kg empfiehlt die ITA eine Versicherung. Ab 20kg ist sie offiziell Pflicht. Für eventuelle Schäden haftet jedoch in jedem Falle der Betreiber der Drohne, eine Versicherung ist also immer empfehlenswert. Für Deutschland gibt es viele Ratgeber und Vergleiche, sehr gute finde ich beispielsweise die Übersicht auf my-road. In Österreich habe ich bisher gute Erfahrungen mit meiner Versicherung Air&More gemacht.
Flugverbote:
In urbanen Gebieten ist das Fliegen verboten. Im Stadtgebiet ist zu öffentlichen Gebäuden ein Abstand von 150m, von privaten Gebäuden ein Abstand von 50m einzuhalten. In ländlichen Gebieten gilt ein Mindestabstand von 150m zu privaten Gebäuden (wenn keine Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt wurde).
Das Fliegen über Menschenmengen ist nicht gestattet.
Zu öffentlichen Flughäfen muss ein Mindestabstand von 2 km eingehalten werden. Zu privaten Flughäfen muss ein Abstand von 1,5 km eingehalten werden.
In allen Nationalparks, darunter der Vatnajökull-Nationalpark (ein spezielles Permit lässt sich hier beantragen, der Snaefellsjökull-Nationalpark sowie Pingvellir-Nationalpark.
An vielen Sehenswürdigkeiten, insbesondere entlang der Ringstraße, finden sich neuerdings „No Drones“ Schilder. Auch wenn viele Menschen es nicht tun, kann ich euch nur empfehlen euch an diese Vorschriften zu halten (Strafen in Island können sehr sehr teuer werden).
Wichtig:
Name und Anschrift des Besitzers sollten mit einer feuerfesten Plakette* an der Drohne angebracht werden. Gleiches gilt übrigens auch in Deutschland.
Zuständig für Fragen bzgl. Drohnen ist in Island die Icelandic Transport Authority (ITA). Hier können auch Ausnahmeregelungen beantragt werden.
Die Informationen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen (Stand Januar 2018). Drohnen-Gesetze können sich jedoch jederzeit ändern. Die Richtigkeit der Angaben können demnach nicht garantiert werden. Auf der absolut sicheren Seite bist du, wenn du die Icelandic Transport Authority kontaktierst. Ich würde mich freuen, wenn du mich in den Kommentaren auf Änderungen hinweist.